Information zu Laboruntersuchungen
Immer wieder besteht Unsicherheit, ob Laboruntersuchungen von der Hausärztin/dem Hausarzt oder von der Fachärztin/dem Facharzt veranlasst werden. Grundsätzlich gilt: Die Praxis, die den Laborwert benötigt, ist auch für die Veranlassung zuständig.
Hausärztinnen und Hausärzte sind für die bestmögliche Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten verantwortlich, müssen aber auch die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit beachten. Jede Ärztin und jeder Arzt ist für die eigene Diagnostik und Therapie verantwortlich.
Das bedeutet:
- Wird eine Patientin/ein Patient hausärztlich betreut und erhält dort Medikamente, kontrolliert die Hausärztin/der Hausarzt die entsprechenden Werte.
- Erfolgt die Behandlung beim Facharzt (z. B. Rheumatologie, Urologie), ist diese Praxis für die erforderlichen Laborwerte zuständig – insbesondere, wenn die Medikamente dort verordnet werden.
Die Hausarztpraxis führt die Basisuntersuchungen bei einer Verdachtsdiagnose durch. Benötigt die Fachärztin/der Facharzt anschließend spezielle Laborwerte, müssen diese dort selbst veranlasst werden.
Bereits vorliegende aktuelle Laborbefunde sollten zwischen den Praxen gegenseitig ausgetauscht werden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Laborwerte, die für eine bevorstehende Operation notwendig sind, werden von der Praxis veranlasst, die die Operationsvorbereitung übernimmt.